Kommentar. Die NRW-Landesregierung will nicht nur die Anwesenheitspflicht wieder an die Unis bringen und Nicht-EU-Studis zur Kasse bitten, auch militärische Forschung soll kein Tabu mehr sein. Doch das Militär gehört nicht an die Unis!

Mist, mein Seminar hat trotz #stromfrei doch stattgefunden – wird mir das jetzt als unentschuldigtes Fehlen gewertet? Falls Euch das betrifft: Seid beruhigt, dank Ausnahmeregelung darf Euch dadurch kein Nachteil entstehen. Wie ist das aber im Regelfall? Um Licht ins Dunkel zu bringen, hat die Universitätskommission Lehre (UKL) einige Leitsätze zur Anwesenheit veröffentlicht. Die Fachschaftsräte beklagen allerdings, dass es in der Praxis noch zu viele Probleme und Grauzonen gibt.
Wer ein Studium beginnt, hat von dem Klischee des Studis, der sich nie im Seminarraum blicken lässt und seine Prüfungen trotzdem besteht, bestimmt schon einmal gehört. Tatsächlich besteht nicht in jeder Lehrveranstaltung an einer Uni Anwesenheitspflicht und mit dem Hochschulzukunftsgesetz (HZG; 2014) wurde diese auf dem Papier sogar komplett abgeschafft – aber ganz so einfach sieht es in der Realität dann doch nicht aus.
Ist die Anwesenheit in Seminaren nun verpflichtend oder nicht? Das neue Gesetz für die Hochschulen in NRW (das Hochschulzukunftsgesetz oder kurz: HZG) sollte Klarheit schaffen, sorgt aber vor allem für Verwirrung und Unsicherheit.
Wir fassen für Euch zusammen, was die Listen über das Hochschulzukunftsgesetz und siene Umsetzung denken.
Wir haben sämtliche zur StuPa-Wahl antretenden Listen gebeten, ihre Positionen zu insgesamt sieben Themenkomplexen mitzuteilen. Als Schwerpunkte kristallisierten sich Mobilität, Campuskultur und Hochschulzukunft heraus. Hier die – aus redaktionellen Gründen zum Teil leicht gekürzten – Antworten der Listen:
Neben dem Semesterticket (siehe Seite 8) steht derzeit ein weiteres wichtiges Thema für die Studierenden im Lande auf der politischen Agenda: Es ist die Debatte um ein „Hochschulzukunftsgesetz“ (HZG). Dieses soll das noch unter der schwarz-gelben Landesregierung 2006 eingeführte wirtschaftsliberale „Hochschulfreiheitsgesetz“ (HFG) ablösen. Am 11. September will der Landtag nochmals beraten und beschließen. Der Gesetzentwurf ist alles andere als unumstritten.
Unter nur geringer Beteiligung Studierender stellten sich VertreterInnen von Hochschulpolitik und Gewerkschaften am 17. Juni bei einer Podiumsdiskussion an der RUB den Fragen, die das Hochschulzukunftsgesetz aufwirft. Die TeilnehmerInnen kritisierten vor allem die prekären und befristeten Arbeitskontrakte, die undemokratische Intransparenz der Hochschulen aber auch die zunehmende Schwierigkeit für Studierende, einen Übergang ins Master-Studium zu schaffen. Fragen nach einem möglichen Bildungsstreik 2014 wichen alle VertreterInnen aus. Auch die ASten stünden in dieser Angelegenheit in der Verantwortung.